

Vor dem Verkauf Ihres Gebrauchtwagens müssen Sie einige Verkaufsunterlagen zusammenstellen. Außerdem gilt es ein paar Formalitäten zu erledigen, um z. B. die Zulassungsstelle oder Ihre Versicherung über den Verkauf zu informieren.
Aber keine Sorge – wir erläutern Ihnen alle notwendigen Schritte und geben Ihnen eine vollständige Liste mit allen Dokumenten, die Sie dem Käufer übergeben müssen und die Sie für die Behörden benötigen.
DIESE DOKUMENTE MÜSSEN SIE DEM KÄUFER ÜBERGEBEN:
1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein des Fahrzeugs)
2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief des Fahrzeugs)
3. Ggf. Abmeldebestätigung des Fahrzeugs
4. Kaufvertrag (eine Kopie für den Verkäufer und eine für den Käufer) mit allen Verkaufsdetails und einer genauen Beschreibung des Gebrauchtwagens (Marke, Typ, Leistung). Falls Sie Ihr Fahrzeug verschenken möchten, benötigen Sie eine Schenkungsurkunde.
5. Bericht über die letzte HU und Prüfbescheinigung der letzten AU
6. Serviceheft und soweit vorhanden, Wartungs- und Reparaturunterlagen
7. Bei Unfallschäden: Bilder und Gutachten (dient Ihrer eigenen Absicherung)
Unser Tipp: Lassen Sie sich vom Käufer bestätigen, dass ihm die oben genannten Dokumente ausgehändigt wurden.
WEITERE FORMALITÄTEN BEI DEM VERKAUF EINES GEBRAUCHTWAGENS
Information der Zulassungsstelle
Nach dem Verkauf Ihres gebrauchten Fahrzeugs (oder Schenkung/Stilllegung) müssen Sie unverzüglich die Zulassungsstelle informieren, die dem Fahrzeug zuletzt das amtliche Kennzeichen erteilt hat. Ihre Mitteilung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- Amtliches Kennzeichen
- Bestätigte Übergabe der Zulassungsbescheinigungen
- Beide Unterschriften mit Datum
Information der Versicherung
Da Sie sich von Ihrem Auto trennen, sollten Sie auch direkt Ihre KFZ-Versicherung informieren – am besten senden Sie Ihrer Versicherung eine Kopie des Kaufvertrags per Einschreiben mit Rückschein. So beenden Sie Ihren Versicherungsvertrag und können bei möglichen Vorkommnissen, die vom neuen Besitzer verursacht werden, nicht verantwortlich gemacht werden.
Unser Tipp: Wenn Sie Ihr Fahrzeug an einen Händler verkaufen, sind diese Formalitäten viel einfacher. Zumindest ist dies bei den DS Automobiles Partnern der Fall. Sie werden Sie bei den Formalitäten begleiten, damit Sie nichts vergessen.
